Mittwoch, 4. Januar 2006

menschliche Fetzen

Aufmacher Frontseite:

Affäre Pro Facile bleibt im Dunkeln
Ständerätin Anita Fetz hat das Sperrkonto mit der Wahlspende von Dieter Behring aufgelöst
Das Ergebnis des Strafverfahrens gegen die umstrittene Stiftung Pro Facile werde nicht öffentlich gemacht, erklärt das Eidgenössische Finandepartement. Rechtsexperten zeigen dafür kein Verständnis.


Bazismenexperten zeigen für Menschs dünne, zur Titelgeschichte aufgeblasene Geschichte hingegen volles Verständnis:
1. Dass die ermittelnde Behörde C.M. nicht frei von der Leber weg alles über ein laufendes Verfahren verrät, kränkt zwar den Meisterrechercheur, ist aber zum Glück normal. Es ist blosse Polemik, zu behaupten, da bliebe etwas "im Dunkeln".
2. Dass der Anwalt der Beklagten nichts erzählt, ärgert zwar den Chef Recherche, ist aber nur verständlich.
3. Dass niemand von der anderen, der Klägerseite, der Eidgenössischen Bankenkommission, zu Wort kommt, nicht mal mit "no comment", ärgert zwar den Leser, ist dem Oberinvestigateur aber egal, muss man vermuten. Dabei wäre diese Quelle, so von weitem betrachtet, wahrscheinlich die ergiebigste, wenn's denn um Ergiebigkeit der Recherche gegangen wär.
4. Dass Prof. Hans Michael Riemer als Stellvertreter (Im Lead ist die Rede von "Rechtsexperten", Plural. Wo sind die anderen?) für die "verständnislosen" Experten auftaucht, versteh ich nicht wirklich. Mensch schiebt Riemer vor als ob des Kommunikationsverhaltens der involvierten Parteien empörten Experten für Stiftungsrecht. Das trägt insgesamt herzlich wenig zur Klärung der Sache bei, bewegt sich auf einer kommunikativen Metaebene. Zusammenfassend: Die Recherche, bestehend aus 2 Telefonaten (Etter & Leutwyler) ergab also: Niemand sagt gar nichts und Riemer (3. Telefonat) versteht das auch nicht.

Der eigentliche Anlass für die ganze Geschichte ist das Antwortmail von Fetz an Mensch, worin sie Ende Jahr schrieb, sie habe die 55'000.- von Ammann und den Behrings vom Sperrkonto weg verschoben mit der Begründung, sie habe sie "für die Deckung der Verfahrenskosten verwendet". Was das denn genau heisst, wohin die Gelder geflossen sind, das wär doch die eigentliche Geschichte. Aber die bleibt uns Mensch schuldig. Um sie erzählen zu können, dazu reicht halt ein Mail hin (Mensch fragt an) und eines her (Fetz schreibt zurück) nicht. Die Folge: Weil er nichts Neues als das eine Fetz-Mail zu vermelden hat, muss Mensch die letzten zwei Absätzen mit Vermutungen über den Verwendungszweck der 55'000.- und mit Spekulationen über die materiellen Folgen der Affäre für Fetz und Zanetti füllen - um so die Löcher in seinen Nachforschungen - notdürftig - zu kaschieren.

Nochmals zusammengefasst: 3 Telefonate + 2 Mails = fertig ist die Scheinrecherche. Schade. Denn an der Geschichte wär ja vielleicht tatsächlich was dran. So aber sind am Schluss mehr Fragen offen als Antworten gegeben. Oder ist der Artikel der Auftakt zu einer neuen Pro-Facile-Artikelserie? Sollen die Zeilen auf der Frontseite die - korrekterweise - stummen Quellen unter Druck setzen, auf dass sie Herrn Mensch beim nächsten Recherche-Anruf doch mit einer Amtsgeheimnisverletzung zu Diensten sind?

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aramis - 4. Jan, 17:37

Beklagt?

Aber nicht doch. Beklagt wird in Zivilprozessen. In Strafprozessen wird angeklagt (immerhin geht es um die Strafrechtsabteilung des Eidg. Finanzdepartements). Aber die Sünde ist lässlich, denn dieselbe Unterscheidung macht baz-notorisch auch dem Chef Recherche Mühe. Im übrigen können wir Gift drauf nehmen, dass es sich hier um einen üblich langweiligen Fall von typisch mensch'scher "kleinster publizierbarer Einheit" handelt.

patpatpat - 4. Jan, 18:01

schon wieder

was gelernt. Merci. Hatte ich bisher nicht im aktiven Wortschatz, den Unterschied zwischen be- und angeklagt. Aber bei nährerer Betrachtung leuchtet er ein. Versuch mir's zu merken.

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