Besser vorsorgen, als?
Worauf wir uns morgen ganz besonders freuen dürfen, wie uns die online-baz im Voraus verrät, ist unter anderem:
Geld: Wie man die Geliebte begünstigen kann
Im Normalfall gilt / sollte gelten: Ehefrau oder Lebenspartnerin, beide sind gleichzeitig auch die Geliebte. Die Ehefrau kann im vorliegenden Fall nicht gemeint sein, denn sie ist sowieso begünstigt. Geht es also um die Frau, mit der Mann unverheiratet zusammenlebt? Sie kann aber auch nicht gemeint sein. Sonst stünde da nicht die mehrdeutige "Geliebte", sondern "Partnerin" oder "Lebenspartnerin" oder - leicht altmodisch - "Konkubine" oder ähnlich. Also geht es nicht um Ehefrau oder Partnerin, sondern Geliebte. Geliebte im Sinne von "Dritte im Bunde". Und wie nun diese zweite Frau, also die Geliebte - im Sinne von "nicht Ehegattin und nicht Partnerin" - zu begünstigen ist (ohne Wisen von Ehefrau oder Partnerin?), das erfahren wir morgen. Läuft das nicht bereits unter Anstiftung zu irgendwas halbwegs Strafbarem? Wir sind gespannt.
Geld: Wie man die Geliebte begünstigen kann
Im Normalfall gilt / sollte gelten: Ehefrau oder Lebenspartnerin, beide sind gleichzeitig auch die Geliebte. Die Ehefrau kann im vorliegenden Fall nicht gemeint sein, denn sie ist sowieso begünstigt. Geht es also um die Frau, mit der Mann unverheiratet zusammenlebt? Sie kann aber auch nicht gemeint sein. Sonst stünde da nicht die mehrdeutige "Geliebte", sondern "Partnerin" oder "Lebenspartnerin" oder - leicht altmodisch - "Konkubine" oder ähnlich. Also geht es nicht um Ehefrau oder Partnerin, sondern Geliebte. Geliebte im Sinne von "Dritte im Bunde". Und wie nun diese zweite Frau, also die Geliebte - im Sinne von "nicht Ehegattin und nicht Partnerin" - zu begünstigen ist (ohne Wisen von Ehefrau oder Partnerin?), das erfahren wir morgen. Läuft das nicht bereits unter Anstiftung zu irgendwas halbwegs Strafbarem? Wir sind gespannt.
patpatpat - 27. Feb, 20:51
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